Übersetzen, Dolmetschen, Stadtführungen


Beglaubigte Übersetzungen

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine Übersetzung einer öffentlichen Urkunde, die von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer getätigt wird. Seine Übersetzung ist ebenso rechtskräftig wie das Original.  

Kontakt für Urkundenübersetzungen ins Deutsche/aus dem Deutschen hier

Was benötigt man für eine beglaubigte Übersetzung?

  • Das Original der Urkunde, das der Übersetzer mit seiner Übersetzung bindet.
  • Oder eine beglaubigte Kopie der Urkunde, falls Sie das Original behalten möchten. Die Kopie kann beim Notar oder auf tschechischen Postämtern beglaubigt werden. 
  • Die einfachste Lösung – scannen Sie das Original/die beglaubigte Kopie und senden Sie mir die gescannte Kopie per E-Mail. Später bringen Sie mir lediglich das Original/die beglaubigte Kopie, und  ich binde diese sofort mit der Übersetzung zusammen.
  • Falls Sie nicht persönlich kommen können, ist es möglich, alle Unterlagen per Post zu senden.

Bei welchen Urkunden benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

  • Geburts- und Heiratsurkunden, Sterbeurkunden etc.
  • Auszüge aus dem Handels-, Gewerbe- oder Strafregister
  • Zeugnisse, Diplome
  • Verträge
  • Kontoauszüge u. Ä.